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1321. April 12. Avignon.

II id. Apr. p. a. quinto.

Papst Johann XXII. ertheilt den Dominikanern, welche im Widerspruche mit einer Verfügung von Papst Bonifaz VIII. ohne dessen Zustimmung ihren Wohnsitz vor Schweidnitz, wo sie keine Sicherheit hatten, nach der innern Stadt verlegt hatten, Indemnität namentlich um ihrer Verdienste willen bei Entdeckung und Bestrafung von Ketzern und gestattet ihnen in Schweidnitz zu bleiben.

Aus dem Orig.-Reg. mitgetheilt von Theiner, Mon. vet. Pol. I, 168.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.